Falscher Ansatz Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Gebäudesektor auf Klimakurs bringen, doch in seiner aktuellen Form scheitert es an der Praxis. Statt auf CO₂-Reduktion als zentrales Steuerungselement zu setzen, verleitet das Gesetz Eigentümer zu kostenintensiven, geförderten Sanierungen, die oft wirtschaftlich nicht tragfähig und somit für die öffentlichen Finanzmittel zu teuer sind.

Die Folge: hohe Investitionssummen, steigende Wohnkosten und eine fehlende Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern. Ohne eine Neuausrichtung hin zu einer praxisnahen, emissionsbasierten Regulierung droht das GEG, seine eigenen Klimaziele zu verfehlen. Mehr noch: es gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland.

Haus mit alter, unsanierter Fassade und Baugerüst

Welche Bestandsgebäude sind von der Sanierungspflicht des GEG betroffen?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet bestimmte Bestandsgebäude zur Sanierung. Dies betrifft vor allem unsanierte Immobilien mit hohem Energieverbrauch. Das Ziel ist die Reduktion von CO₂-Emissionen und der Energieverbrauch in Gebäuden. Entscheidend ist das Baujahr:

Gebäude, die vor 1978 errichtet und bisher nicht energetisch saniert wurden, müssen in der Regel Maßnahmen zur Effizienzsteigerung umsetzen.

Energieausweis und Grundriss einer Wohnung

Für welche Gebäude ist das GEG nicht relevant?

Nicht alle Immobilien fallen unter die Sanierungspflicht. Ausnahmen gelten für denkmalgeschützte Gebäude, kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden.

Auch wirtschaftliche Härtefälle können von bestimmten Sanierungsanforderungen befreit werden.

Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Wer ein unsaniertes Gebäude kauft, muss oft innerhalb von zwei Jahren Modernisierungen durchführen. Dies betrifft unter anderem die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke sowie den Austausch ineffizienter Heizungen. Die Käuferin oder der Käufer trägt die Verantwortung für die Umsetzung.

Welche Anforderungen des GEG müssen aktuell erfüllt werden?

Das GEG schreibt konkrete Maßnahmen zur energetischen Verbesserung vor. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen insbesondere folgende Bereiche berücksichtigen:

GEG Dachdämmung

Dächer oder oberste Geschossdecken müssen gedämmt sein, wenn die Immobilie nicht bereits einen gewissen Mindeststandard erfüllt. Das betrifft viele Altbauten, bei denen bisher keine energetische Sanierung erfolgt ist.

Seit 2024 dürfen Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, nicht mehr weiterbetrieben werden. Zwar sind Heizungssysteme auf der Basis fossiler Energieträger nach wie vor erlaubt, aber aus unserer Sicht nicht zu empfehlen. Wärmepumpen sind die technologische Alternative. Sie gewinnen dadurch an Bedeutung. Die Vorgaben sollen sicherstellen, dass Heizsysteme langfristig klimafreundlich sind und CO₂-Emissionen senken. Allerdings plädieren wir dafür, dass der Förderung von Wärmepumpen der Vorrang vor anderen Maßnahmen gegeben wird. Sie sind im Vergleich zu Dämmmaßnahmen oder dem Fenstertausch kosteneffizienter. Zudem stellen sind sie die Technologie, die uns sehr schnell weg von den fossilen Energieträgern führt.

Warum das GEG in der aktuellen Form nicht funktioniert

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner aktuellen Form ist zu kompliziert und setzt vor allem auf das Paradigma der maximalen Energieeffizienz, anstatt CO₂-Emissionen zu senken. Diese Fixierung zwingt viele Vermieterinnen und Vermieter und Eigentümerinnen und Eigentümer zu hohen Investitionen und erschwert massiv eine wirtschaftlich tragfähige und sozialverträgliche Klimapolitik für den Gebäudebestand. Die Einhaltung der GEG-Vorgaben erfordert oftmals eine vollständige Gebäudesanierung, selbst wenn das Gebäude bereits über eine funktionierende und effiziente Heiztechnik verfügt.

Dies führt zu unnötigen Kosten und zu einem Akzeptanzproblem in weiten Teilen der Bevölkerung. Um alle Wohngebäude in Deutschland bis 2045 nach den bisherigen Standards klimaneutral zu gestalten, müssten rund 5,2 Billionen Euro investiert werden. Pro Jahr wären das über 263 Milliarden Euro – während aktuell nur etwa 60 Milliarden Euro jährlich in die Sanierung fließen. Damit einher geht ein jährlicher staatlicher Förderbedarf von 50 Milliarden Euro. Weder Mieterinnen und Mieter noch Vermieterinnen und Vermieter noch der Staat können sich diese Summen leisten. Zum Vergleich: Die staatlichen Fördermittel wurden zuletzt auf nur 14,7 Milliarden Euro abgesenkt.

Ein weiteres Problem ist die geringe Flexibilität des Gesetzes, das kaum Rücksicht auf individuelle Gebäudebedingungen nimmt. Beispielsweise ist die Nutzung von Fernwärme in vielen Städten eine klimafreundliche Alternative zu umfassenden Sanierungen, wird jedoch im aktuellen Regulierungsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt.

Dazu kommt, dass das GEG eine unüberschaubare Regulierung bereithält. Allein die Frage, welches Heizungssystem mit dem GEG 2024 noch zulässig eingebaut werden darf, füllt 11 Seiten im GEG mit 19 Unterparagrafen. Die Anzahl der Regulierungen im Gebäudebereich ist für die Praktikerin oder den Praktiker nicht mehr zu überschauen.

Ein praxistaugliches Gebäudeenergiegesetz muss sich an den realen Emissionseinsparungen orientieren. Dafür fordert die Initiative, dass gezielt auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung gesetzt wird – beispielsweise durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien, optimierte Heiztechnik und moderate Sanierungsmaßnahmen.

Reformvorschläge für ein wirksames GEG

Ein praxistaugliches Gebäudeenergiegesetz muss sich an den realen Emissionseinsparungen orientieren. Die Initiative Praxispfad fordert, dass Sanierungspflichten mit dem Einsatz von emissionsarmen Heizsystemen wie Wärmepumpen gekoppelt werden und die Treibhausgasbilanz im Mittelpunkt steht.

Eine differenzierte Betrachtung von Gebäudetypen und Standorten ist notwendig, um eine möglichst effiziente Nutzung von Ressourcen zu ermöglichen. Zudem sollten Fördermittel gezielt für Maßnahmen bereitgestellt werden, die nachweislich den höchsten CO₂-Einspareffekt haben. Eine einfachere und verständlichere Gesetzgebung würde nicht nur die Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern erhöhen, sondern auch die Umsetzung beschleunigen.

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